Lärmaktionsplanung 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen
Beteiligungsphase zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen
Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen beschlossen. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet von Steinhagen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in einem Rhythmus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans ist die Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzepts, welches Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, insbesondere der Verkehrslärmbelastung, und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen zuständig.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie online im Portal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Alle Lärmkarten der 4. Stufe für Nordrhein-Westfalen finden Sie auch im Lärmkartenviewer NRW unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de .
In der Gemeinde Steinhagen sind gemäß der Kartierung des LANUV insbesondere die Bundesautobahn A 33 sowie die Landesstraßen L 778, L 756 und L 782 vom Verkehrslärm betroffen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen mit weiteren Unterlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 30.04.2024 online und im Rathaus öffentlich aus. Es können von allen BürgerInnen und EinwohnerInnen Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Ansprechperson
- Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
- Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de
Verfahrensschritte
- 02.04.2024 - 30.04.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung 4. Stufe
- 03.07.2024, Formeller Ratsbeschluss zur Lärmaktionsplanung 4. Stufe
- 10.08.2024, Rechtskraft Lärmaktionsplan
Anhänge
- Rechtskraft 10.08.2024
Bauleitpläne
Service
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.
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