27.Aend.FNP
Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinhagen im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Ortsteil Steinhagen („Gewerbegebiet Am Bahnhof“ – Teilbereich mit Rettungswache) beschlossen.
Aufgrund einer landesplanerischen Anfrage zur Vergrößerung des Plangebiets der 27. Flächnutzungsplanänderung wurde am 02.09.2020 ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das vergrößerte Plangebiet gefasst.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in überwiegend gewerbliche Bauflächen und in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“ im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße und Liebigstraße. Es besteht zudem ein direkter planerischer Zusammenhang zum „Gewerbe- und Industriegebiet Langebrede“.
Der hier gezeigte Bauleitplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Steinhagen auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
- Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.01.2020 - 20.02.2020, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 02.09.2020, Erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB wegen Plangebietsvergrößerung
- 07.06.2022 - 08.07.2022, Erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 35 "Gewerbe- und Industriegebiet Langebrede"
- 29.Aend.FNP Ist eine Änderung von
- 24.Aend.FNP
Parallelverfahren
Anhänge
- Erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Bauleitpläne
Service
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.
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