Bebauungsplan
44 "Schlehenweg" im Stadtteil Sundern
Das Plangebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt von den Straßen "Frickenberg", "Schlehenweg" und dem "Randweg". Der Planbereich grenzt in östlicher Richtung bis an die vorhandene Bebauung des Frickenberges, in nördlicher Richtung an die Grenzen der Flurstücke 322, 130 und 444 der Flur 11 in der Gemarkung Sundern. Im Westen bzw. Südwesten grenzt der Geltungsbereich an den "Schlehenweg". Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,8 ha.
Planziel: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Planziel: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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