Bebauungsplan


44 "Schlehenweg" im Stadtteil Sundern

Das Plangebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt von den Straßen "Frickenberg", "Schlehenweg" und dem "Randweg". Der Planbereich grenzt in östlicher Richtung bis an die vorhandene Bebauung des Frickenberges, in nördlicher Richtung an die Grenzen der Flurstücke 322, 130 und 444 der Flur 11 in der Gemarkung Sundern. Im Westen bzw. Südwesten grenzt der Geltungsbereich an den "Schlehenweg". Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,8 ha.

Planziel: Allgemeines Wohngebiet (WA)


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de
Herr Holger Böse 02933 / 81-229 h.boese@stadt-sundern.de