Bebauungsplan
33 "In der Kalmecke", 1. Änderung im Stadtteil Sundern
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "In der Kalmecke" wird die Vegrößerung der festgesetzten Wendemöglichkeit planungsrechtlich abgesichert.
Im Zuge der Vergrößerung der Wendemöglichkeit werden die überbaubaren Grundstücksflächen reduziert und die im Straßenrandbereich festgesetzten Pflanzgebotsflächen verlegt.
Planziel: Vergrößerung der Wendemöglichkeit
Im Zuge der Vergrößerung der Wendemöglichkeit werden die überbaubaren Grundstücksflächen reduziert und die im Straßenrandbereich festgesetzten Pflanzgebotsflächen verlegt.
Planziel: Vergrößerung der Wendemöglichkeit
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten