Bebauungsplan


S 11 "Karweg II" im Stadtteil Stockum

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll überwiegend zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Gewerbeflächen für die bereits ansässigen Firmen und Betriebe dienen.
Zudem wird der bisher als Mischgebiet festgesetzte bauliche Bestand am Karweg als Gewerbegebiet überplant.

Das Gewerbegebiet liegt westlich der L 686 und wird ausschließlich über den vorhandenen "Karweg" erschlossen.
Eine weitere Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.

Planziel: Gewerbegebiet (GE)


Übersichtsplan (DGK 5)

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de