Bebauungsplan
VEP 11 "Settmeckestraße", 1. Änderung im Stadtteil Sundern
Mit der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 "Settmeckestraße" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes geschaffen.
Der Änderungsbereich liegt südlich der Settmeckestraße und nördlich der Straße "Bourhahn".
Mit dieser Änderung wird die bisher festgesetzte maximal zulässige Verkaufsfläche von 400 m² auf nunmehr 500 m² vergrößert werden.
Diese Vergrößerung hat keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Innenstadt.
Der Änderungsbereich liegt südlich der Settmeckestraße und nördlich der Straße "Bourhahn".
Mit dieser Änderung wird die bisher festgesetzte maximal zulässige Verkaufsfläche von 400 m² auf nunmehr 500 m² vergrößert werden.
Diese Vergrößerung hat keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Innenstadt.
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |