Bebauungsplan
S 11 "Karweg II", 1. Änderung im Stadtteil Stockum
Die Überplanung dient der planungsrechtlichen Absicherung eines geplanten Druckereigebäudes.
Der Geltungsbereich umfasst die nordöstlich gelegenen Teilflächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. S 11 "Karweg II".
Eine Erschließung ist nur über das Firmengelände möglich. Eine Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.
Planziel: Erweiterung eines bestehenden Betriebes
Der Geltungsbereich umfasst die nordöstlich gelegenen Teilflächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. S 11 "Karweg II".
Eine Erschließung ist nur über das Firmengelände möglich. Eine Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.
Planziel: Erweiterung eines bestehenden Betriebes
Übersichtplan (DGK 5)
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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