Bebauungsplan
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. A 26 "Ferienhausanlage Amecke" im Stadtteil Amecke
Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. A 26 "Ferienhausanlage Amecke" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung zu dem Bebauungsplan zugestimmt.
Mittels der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung der Uferpromenade in Amecke einschließlich der geplanten Gastronomie sowie der Verlegung der Landstraße 687 geschaffen. Der ca. 7,3 ha große Planbereich umfasst den gesamten östlichen Uferbereich des Sorpe-Vorbeckens im Ortsteil Amecke. Im Westen ragt der Geltungsbereich etwa um 30-35 Meter über das Seeufer hinaus auf die Wasserfläche des Vorbeckens. Die nördliche Grenze bildet der Amecker Damm, die südliche Grenze das südliche Ende der geplanten Baumaßnahme im Bereich der bestehenden Fußgängerbrücke über die Sorpe. Östlich wird der Geltungsbereich weitestgehend von der Ostgrenze des geplanten Radweges entlang der L 687 begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Amecke ganz oder teilweise:
Flur 3 Flurstücke 30, 33, 34, 35, 54, 87 und 88,
Flur 4 Flurstücke 192, 193 und 249,
Flur 11 Flurstücke 22, 25, 361, 362, 363, 498, 606, 607, 608, 610, 612 und 619,
Flur 15 Flurstücke 2, 7, 8, 47, 48, 49, 51 und 52.
Mittels der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung der Uferpromenade in Amecke einschließlich der geplanten Gastronomie sowie der Verlegung der Landstraße 687 geschaffen. Der ca. 7,3 ha große Planbereich umfasst den gesamten östlichen Uferbereich des Sorpe-Vorbeckens im Ortsteil Amecke. Im Westen ragt der Geltungsbereich etwa um 30-35 Meter über das Seeufer hinaus auf die Wasserfläche des Vorbeckens. Die nördliche Grenze bildet der Amecker Damm, die südliche Grenze das südliche Ende der geplanten Baumaßnahme im Bereich der bestehenden Fußgängerbrücke über die Sorpe. Östlich wird der Geltungsbereich weitestgehend von der Ostgrenze des geplanten Radweges entlang der L 687 begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Amecke ganz oder teilweise:
Flur 3 Flurstücke 30, 33, 34, 35, 54, 87 und 88,
Flur 4 Flurstücke 192, 193 und 249,
Flur 11 Flurstücke 22, 25, 361, 362, 363, 498, 606, 607, 608, 610, 612 und 619,
Flur 15 Flurstücke 2, 7, 8, 47, 48, 49, 51 und 52.
Übersichtskarte
Deutsche Grundkarte, DGK 5 (© Hochsauerlandkreis)
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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