Bebauungsplan
18 "Ortsmitte Sundern" im Stadtteil Sundern
Bereits im Jahre 1965 wurde festgestellt, dass die Notwendigkeit einer durchgreifenden Saníerung des Ortskerns von Sundern unabdingbar ist.
Dörfliche, städtische und industrielle Bebauungen sind willkürlich miteinander vermischt, so dass ein erkennbarer zentraler Bereich nicht auszumachen ist.
Ausdiesen Gründen ist eine Sanierung sowohl aus Sicht der Landesplanung als auch aus städtebaulicher Sicht notwendig und förderungswürdig.
Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Haupttallage Sunderns und wird nördlich durch den Bahnhof der Röhrtalbahn und im Süden durch den Settmeckebach begrenzt.
Die östliche Grenze bildet die Schützenstraße, während die westliche Grenze durch die Röhr, die Jägerstraße mit der Grünewaldschule und der Verlängerung der Schulstraße in Richtung Settmeckestraße gebildet wird.
Planziel: Innenstadtsanierung
Dörfliche, städtische und industrielle Bebauungen sind willkürlich miteinander vermischt, so dass ein erkennbarer zentraler Bereich nicht auszumachen ist.
Ausdiesen Gründen ist eine Sanierung sowohl aus Sicht der Landesplanung als auch aus städtebaulicher Sicht notwendig und förderungswürdig.
Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Haupttallage Sunderns und wird nördlich durch den Bahnhof der Röhrtalbahn und im Süden durch den Settmeckebach begrenzt.
Die östliche Grenze bildet die Schützenstraße, während die westliche Grenze durch die Röhr, die Jägerstraße mit der Grünewaldschule und der Verlängerung der Schulstraße in Richtung Settmeckestraße gebildet wird.
Planziel: Innenstadtsanierung
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
Hat einen Bezug zu
- Innenstadtentwicklung Sundern
- 18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 6, 1. Änderung
- 18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 6
- 18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 4
- Zukunft Sundern - Rahmenplanung zur Innenstadtentwicklung (Charrette-Verfahren)
- Vorkaufssatzung für das Bahnhofsareal Sundern