Flächennutzungsplan


.Flächennutzungsplan der Stadt Sundern im Stadtteil Allendorf, Altenhellefeld, Amecke, Bruchhausen, Endorf, Enkhausen, Hachen, Hagen, Hellefeld, Herblinghausen, Hövel, Langscheid, Linnepe, Meinkenbracht, Stemel, Stockum, Sundern, Westenfeld

Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Sundern neu aufzustellen.

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet Sundern und somit alle innerhalb der Gemeindegrenze liegenden Grundstücke. Dabei ist der Plan nicht parzellenscharf, sondern stellt lediglich die Grundzüge der flächenhaften Nutzung dar.

Der Flächennutzungsplan ist ein verwaltungsinternes Planungsinstrument, aus dem Planungen wie der Bebauungsplan entwickelt werden. Es besteht keine unmittelbare Rechstwirkung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben bestimmt sich nicht nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Er zeigt jedoch den Bürgerinnen und Bürgern die langfristigen Entwicklungstendenzen für die Gesamtstadt und die einzelnen Ortsteile.

Im Vorfeld der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde ein Integriertes Entwicklungsmodell (IEM) erarbeitet, das eine ausgewogene, abgestimmte und themenübergreifende Entwicklung der verschiedenen Ortsteile gewährleisten soll. Zielkonkurrenzen, Entwicklungsperspektiven und Wirkungen lassen sich hierdurch frühzeitig erkennen, einordnen und somit aufeinander abstimmen. Die im Zusammenhang mit dem IEM vorgesehene Bürgerbeteiligung in Form von sechs Regionsforen hat in der Zeit zwischen dem 30.08. und dem 28.09.2010 stattgefunden.

Im Februar 2012 wurde beschlossen, den Themenkomplex "Windenergie" aus dem Flächennutzungsplanverfahren auszugliedern. Dieser Themenbereich wird nunmehr im Rahmen der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" behandelt, der parallel zum "regulären" Flächennutzungsplan aufgestellt wird. Ein Link zum sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" finden Sie unter "Bezug zum Plan".

Der Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben im Zeitraum vom 05.11. bis einschließlich 20.12.2013 stattgefunden.

Der Fachausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 21.08.2014 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage hat im Zeitraum vom 17.10.2014 bis einschließlich 17.11.2014 stattgefunden.

In seiner Sitzung am 03.02.2015 hat der Fachausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur des Rates der Stadt Sundern nach Prüfung der eingegangenen Anregungen und Bedenken die erneute Offenlage des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese hat in eingeschränkter Form vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 stattgefunden, d.h. die Beteiligung erfolgt ausschließlich zu den geänderten Planbereichen.

Der Rat der Stadt Sundern hat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 26.06.2015 festgestellt. Mit Verfügung vom 15.10.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Flächennutzungsplan gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist durch Bekanntmachung am 23.10.2015 rechtswirksam geworden.


Räumlicher Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einschl. Gliederung

Übersichtsplan
Stadt Sundern, 2009

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Anne Rodenbusch   a.rodenbusch@stadt-sundern.de