Flächennutzungsplan
.Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" im Stadtteil Sundern, Allendorf, Altenhellefeld, Amecke, Bruchhausen, Endorf, Hachen, Hellefeld, Langscheid, Linnepe, Stemel, Stockum, Westenfeld, Enkhausen, Hagen, Herblinghausen, Hövel, Meinkenbracht
Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die Aufstellung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes "Windenergie" für die Stadt Sundern beschlossen. In seiner Sitzung am 02.02.2017 hat der Rat der Stadt Sundern den Sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" festgestellt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" mit Verfügung vom 28.04.2017 (Az.: 35.2.1-1.4-HSK-2/17) genehmigt, die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 04.05.2017. Somit ist die Planung seit diesem Tage rechtskräftig.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan dient ausschließlich der räumlichen Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich der Stadt Sundern, mit dem Ziel, dieser im Stadtgebiet substanziell Raum einzuräumen.
Mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan sollen die unter § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (hier: Windenergie) genannten privilegierten Vorhaben im Außenbereich innerhalb bestimmter Bereiche konzentriert werden (Konzentrationszonen). Hiermit ist auch eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Flächen außerhalb der mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dargestellten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen verbunden.
Die übrigen Darstellungen des allgemeinen Flächennutzungsplanes bleiben hiervon unberührt.
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
4.2 - Hellefelder Höhe Mitte (5,44 km²)
4.3 - Hellefelder Höhe Ost (0,76 km²)
7.2 - Südliche Waldflächen Süd (1,24 km²)
Im Zuge der mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ bezweckten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen nimmt die Stadt Sundern eine räumliche Steuerung dieser Vorhaben vor. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, da eine disperse Siedlungsstruktur mit 16 Ortsteilen sowie teilräumig intensive touristische Nutzungen des Stadtgebietes und umweltrelevante Belange zu berücksichtigen sind. Ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander der sich potentiell beeinträchtigenden Nutzungen ist nur durch eine räumliche Steuerung auf Basis eines gesamtstädtischen Plankonzeptes und unter Berücksichtigung aller Stadtentwicklungsziele der Stadt Sundern möglich.
Neben dem geänderten Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- Umweltbericht, Stadt Sundern (07/2016 - Anlage 11.1 der Begründung):
nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert
- Artenschutzprüfung 2014 (Stufen I+II), Büro für Landschaftsplanung Mestermann (10/2014 - Anlage 11.2 der Begründung):
planungsrelevante Avifauna (Rotmilan, Uhu, Baumfalke, Schwarzstorch sowie (teilweise) Zugvögel und (teilweise) Fledermäuse
- Gesamtstädtisches Kartenmaterial zu abwägungsrelevanten Belangen, Stadt Sundern (07/2016 - Anlage 11.3 der Begründung):
Topographie, Landschaftsbild, Kulturlandschaft, Erholung, Naturschutz, Artenschutz, Forst, Wind, Erschließung, Wasser, Vorbelastung Boden
- Flächensteckbriefe zu Potentialflächen, Stadt Sundern (07/2016 - Anlage 11.4 der Begründung):
Topographie, Lage zu Ortschaften, Landschaftsbild, Kulturlandschaft, Erholung, Naturschutz, Artenschutz, Forstliche Belange, Wind, Erschließung, Gewässerschutz, Bodenschutz
- Stellungnahmen im Rahmen der informellen Beteiligung der Öffentlichkeit (2012/2013 - Anlage 11.5.1 der Begründung):
Infraschall, Gesundheit, Vorsorgeabstand, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz, Naturschutz, Biotopschutz, Quellenschutz, Bodenschutz, Lebens-/ Wohnqualität, Artenschutz, Erholung/ Tourismus, Forst, Luftverschmutzung
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (05 u. 06/2013, Anlage 11.5.2 der Begründung):
Infraschall, Gesundheit, Vorsorgeabstand, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz, Naturschutz, Biotopschutz, Quellenschutz, Bodenschutz, Lebens-/ Wohnqualität, Artenschutz, Erholung/ Tourismus, Forst, Luftverschmutzung
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (09 u. 10/ 2014, Anlage 11.5.3 der Begründung):
Infraschall, Gesundheit, Vorsorgeabstand, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz, Naturschutz, Biotopschutz, Quellenschutz, Wasserhaushalt, Bodenschutz, Lebens-/ Wohnqualität, Artenschutz, Erholung/ Tourismus, Forst, Luftverschmutzung, Kulturlandschaft, Erholungsgebiete, Sachgüter
- Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (02 u. 03/ 2015 - Anlage 11.5.4 der Begründung): Infraschall, Gesundheit, Vorsorgeabstand, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz, Naturschutz, Biotopschutz, Quellenschutz, Wasserhaushalt, Bodenschutz, Lebens-/ Wohnqualität, Artenschutz, Erholung/ Tourismus, Forst, Luftverschmutzung, Kulturlandschaft, Erholungsgebiete, Sachgüter
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (2016 - Anlage 11.5.5 der Begründung): Infraschall, Gesundheit, Vorsorgeabstand, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz, Naturschutz, Biotopschutz, Quellenschutz, Wasserhaushalt, Bodenschutz, Lebens-/ Wohnqualität, Artenschutz, Erholung/ Tourismus, Forst, Luftverschmutzung, Kulturlandschaft, Erholungsgebiete, Sachgüter
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB (10/2016 - Anlage 11.5.6 der Begründung)
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (05 u. 06/ 2013 - Anlage 11.5.7 der Begründung):
Immissionsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Sachgüter, Kulturlandschaft, Denkmalpflege, Archäologie, Bodenschutz, Grundwasser, Trinkwasser, Bergbau, Erholung, Landschaftsbild, Gesundheit
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (09 u. 10/ 2014 - Anlage 11.5.8 der Begründung):
Immissionsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Sachgüter, Kulturlandschaft, Denkmalpflege, Archäologie, Bodenschutz, Grundwasser, Trinkwasser, Bergbau, Erholung, Landschaftsbild, Gesundheit
- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (02 u. 03/ 2015 - Anlage 11.5.9 der Begründung):
Immissionsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Sachgüter, Kulturlandschaft, Denkmalpflege, Archäologie, Bodenschutz, Grundwasser, Trinkwasser, Bergbau, Erholung, Landschaftsbild, Gesundheit
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (2016 - Anlage 11.5.10 der Begründung):
Immissionsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Sachgüter, Kulturlandschaft, Denkmalpflege, Archäologie, Bodenschutz, Grundwasser, Trinkwasser, Bergbau, Erholung, Landschaftsbild, Gesundheit
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten, eingeschränkkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB (10/2016 - Anlage 11.5.11 der Begründung):
Immissionsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Sachgüter, Kulturlandschaft, Denkmalpflege, Archäologie, Bodenschutz, Grundwasser, Trinkwasser, Bergbau, Erholung, Landschaftsbild, Gesundheit
Des Weiteren befinden sich im Anhang des Umweltberichtes schutzgutbezogene Einzelflächenbetrachtungen. Untersucht wurden alle nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien verbleibenden Potenti-alflächen im Plangebiet.
Räuml. Geltungsbereich des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes \"Windenergie\"
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Frau Anne Rodenbusch | a.rodenbusch@stadt-sundern.de | |
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |