Bebauungsplan
18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 6, 1. Änderung im Stadtteil Sundern
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Wohnweges "In den Lockgärten" durch Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen Mehrfamilienhäuser für zulässig erklärt werden.
Planziel: Vegrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen und Festlegung des Ausbaustandards der Erschließungsstraße
Planziel: Vegrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen und Festlegung des Ausbaustandards der Erschließungsstraße
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten