Informelle Planung


Vorkaufssatzung "Illingheim VII" im Stadtteil Amecke

Die Vorkaufssatzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 „Illingheim VII“. Der Stadt Sundern steht im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.


Übersichtsplan

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Landowski 02933 / 81-237 m.landowski@stadt-sundern.de
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de