Informelle Planung
Erhaltungssatzung Hagen im Stadtteil Hagen
Die Erhaltungssatzung soll verhindern, dass Hagen durch unkontrollierte Veränderungen beeinträchtigt wird und dadurch seine bauliche und städtebauliche Zeugniskraft nach und nach einbüßt. Der örtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst den gesamten historischen Ortskern Hagens. Die Satzung soll der Gemeinde vor allem bei Gebäuden mit ortsbildprägender, städtebaulicher oder geschichtlicher Bedeutung einen Genehmigungsvorbehalt bei jeglicher baulichen Veränderung sichern.
Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Landowski | 02933 / 81-237 | m.landowski@stadt-sundern.de |
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |