Informelle Planung


Erhaltungssatzung Hagen im Stadtteil Hagen

Die Erhaltungssatzung soll verhindern, dass Hagen durch unkontrollierte Veränderungen beeinträchtigt wird und dadurch seine bauliche und städtebauliche Zeugniskraft nach und nach einbüßt. Der örtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst den gesamten historischen Ortskern Hagens. Die Satzung soll der Gemeinde vor allem bei Gebäuden mit ortsbildprägender, städtebaulicher oder geschichtlicher Bedeutung einen Genehmigungsvorbehalt bei jeglicher baulichen Veränderung sichern.



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Landowski 02933 / 81-237 m.landowski@stadt-sundern.de
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de