Flächennutzungsplan
18. Änderung des Flächennutzungsplanes in Sundern
Mittels der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sundern soll einerseits die vorhandene Dar-stellung für die erfassten Teilflächen der Flurstücke 371 und 23 im östlichen Bereich Linnepes von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Mischgebiets-fläche“ und andererseits für die Teilfläche des Flurstü-ckes 530 im Bereich „Zur Brechkuhle“ von einer „Wohnbaufläche“ in eine „Fläche für die Landwirt-schaft“ umgewandelt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst Teilflächen der Flurstücke 371 der Flur 4 und 23 der Flur 13 in der Gemarkung Linnepe mit einer Größe von insgesamt ca. 0,25 ha.
Zudem umfasst die Änderung eine Teilfläche des Flurstückes 530 der Flur 2 in Gemarkung Linnepe in einer Größe von ca. 0,2 ha.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst Teilflächen der Flurstücke 371 der Flur 4 und 23 der Flur 13 in der Gemarkung Linnepe mit einer Größe von insgesamt ca. 0,25 ha.
Zudem umfasst die Änderung eine Teilfläche des Flurstückes 530 der Flur 2 in Gemarkung Linnepe in einer Größe von ca. 0,2 ha.
Geltungsbereich der 18. Änderung
Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Dominik Werning | d.werning@stadt-sundern.de | |
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten