Bebauungsplan
S 11 "Karweg II" im Stadtteil Stockum
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll überwiegend zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Gewerbeflächen für die bereits ansässigen Firmen und Betriebe dienen.
Zudem wird der bisher als Mischgebiet festgesetzte bauliche Bestand am Karweg als Gewerbegebiet überplant.
Das Gewerbegebiet liegt westlich der L 686 und wird ausschließlich über den vorhandenen "Karweg" erschlossen.
Eine weitere Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.
Planziel: Gewerbegebiet (GE)
Zudem wird der bisher als Mischgebiet festgesetzte bauliche Bestand am Karweg als Gewerbegebiet überplant.
Das Gewerbegebiet liegt westlich der L 686 und wird ausschließlich über den vorhandenen "Karweg" erschlossen.
Eine weitere Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.
Planziel: Gewerbegebiet (GE)
Übersichtsplan (DGK 5)
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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