Bebauungsplan
18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 4 im Stadtteil Sundern
Der räumliche Geltungsbereich des Teilbereiches 4 beinhaltet den Bereich östlich der Röhr bis zur Straße "Zur Hubertushalle".
Wesentlicher planungsrechtlicher Bestandteil des Teilbereiches 4 ist die Neutrassierung der L 519 sowie die Überplanung des Geltungsbereiches als Kerngebiet (MK). Der Teilbereich regelt insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des "Sunderland-Hotels" sowie die Stellplätze zwischen der Röhr und der L 519n.
Planziel: Kerngebiet (MK), Hotelstandort und Stellplätze entlang der Röhr
Wesentlicher planungsrechtlicher Bestandteil des Teilbereiches 4 ist die Neutrassierung der L 519 sowie die Überplanung des Geltungsbereiches als Kerngebiet (MK). Der Teilbereich regelt insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des "Sunderland-Hotels" sowie die Stellplätze zwischen der Röhr und der L 519n.
Planziel: Kerngebiet (MK), Hotelstandort und Stellplätze entlang der Röhr
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten