Bebauungsplan


18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 4 im Stadtteil Sundern

Der räumliche Geltungsbereich des Teilbereiches 4 beinhaltet den Bereich östlich der Röhr bis zur Straße "Zur Hubertushalle".

Wesentlicher planungsrechtlicher Bestandteil des Teilbereiches 4 ist die Neutrassierung der L 519 sowie die Überplanung des Geltungsbereiches als Kerngebiet (MK). Der Teilbereich regelt insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des "Sunderland-Hotels" sowie die Stellplätze zwischen der Röhr und der L 519n.

Planziel: Kerngebiet (MK), Hotelstandort und Stellplätze entlang der Röhr


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de
Herr Holger Böse 02933 / 81-229 h.boese@stadt-sundern.de