Bebauungsplan
21 "Sassenhagen/Franziskus", 8. Änderung im Stadtteil Sundern
Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sassenhagen/Franziskus" wird der westliche Teilbereich des durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich des ehemaligen Funkenwäldchens dahingehend überplant, dass die überbaubaren Grundstücksflächen zur besseren Erschließung des topographisch schwierigen Geländes nach Norden verschoben werden.
Die übrigen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sassenhagen/Franziskus" bleiben im wesentlichen erhalten.
Planziel: Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen
Die übrigen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sassenhagen/Franziskus" bleiben im wesentlichen erhalten.
Planziel: Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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