Informelle Planung
Vorkaufssatzung "Illingheim VII" im Stadtteil Amecke
Die Vorkaufssatzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 „Illingheim VII“. Der Stadt Sundern steht im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.
Übersichtsplan
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Landowski | 02933 / 81-237 | m.landowski@stadt-sundern.de |
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |