Bebauungsplan
21 "Sassenhagen/Franziskus", 6. Änderung im Stadtteil Sundern
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sassenhagen/Franziskus" werden die neu zu errichtenden Gebäude innerhalb des Baugebietes in ihrer baulichen Höhe derart begrenzt, dass negative Auswirkungen auf das Landschafts- und Stadtbild vermieden werden.
Darüber hinaus werden die möglichen Dachneigungen erhöht und die Hauptfirstrichtung nunmehr als Empfehlung ausgesprochen.
Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird auf zwei je Wohngebäude begrenzt.
Planziel: Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten und Festsetzung von Gestaltungsvorschriften
Darüber hinaus werden die möglichen Dachneigungen erhöht und die Hauptfirstrichtung nunmehr als Empfehlung ausgesprochen.
Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird auf zwei je Wohngebäude begrenzt.
Planziel: Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten und Festsetzung von Gestaltungsvorschriften
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Herr Holger Böse | 02933 / 81-229 | h.boese@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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