Bebauungsplan


VEP 9 "Karweg" im Stadtteil Stockum

Mit der Aufstellung des VEP 9 "Karweg" soll ein Hochregallager als Erweiterung des dort ansässigen Betriebes planungsrechtlich abgesichert werden.

Der Standort des geplanten Hochregallagers liegt nördlich des bestehenden Gewerbegebietes. Der VEP schließt unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes an.

Die verkehrliche Erschlöießung erfolgt nach wie vor ausschließlich über den Karweg und im weiteren über das Betriebsgelände.

Planziel: Gewerbegebiet (GE), Hochregallager


Übersichtsplan (DGK 5)

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de