Bebauungsplan
A 21 "Illingheim VI", 1. Änderung im Stadtteil Amecke
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 21 "Illingheim VI" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wendehammers geschaffen.
Der Änderungsbereich liegt südlich des Gewerbegebietes "Illingheim" und nördlich des Schillenbergweges im Ortsteil Amecke.
Infolge des Ausbaus des Schillenbergweges war es erforderlich, eine Wendemöglichkeit u.a. für Sattelzüge am Ende der Erschließungsstraße vorzusehen.
Der Änderungsbereich liegt südlich des Gewerbegebietes "Illingheim" und nördlich des Schillenbergweges im Ortsteil Amecke.
Infolge des Ausbaus des Schillenbergweges war es erforderlich, eine Wendemöglichkeit u.a. für Sattelzüge am Ende der Erschließungsstraße vorzusehen.
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |
Plandetails
Weitere Daten
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