Bebauungsplan


A 21 "Illingheim VI", 1. Änderung im Stadtteil Amecke

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 21 "Illingheim VI" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wendehammers geschaffen.

Der Änderungsbereich liegt südlich des Gewerbegebietes "Illingheim" und nördlich des Schillenbergweges im Ortsteil Amecke.

Infolge des Ausbaus des Schillenbergweges war es erforderlich, eine Wendemöglichkeit u.a. für Sattelzüge am Ende der Erschließungsstraße vorzusehen.


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Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de