Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Orkotten II - 04. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die Anpassung an die BauNVO 1977 mit einer Einschränkung der Nutzung des GE-Gebietes für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe. Der Bebauungsplan erhält folgende textliche Festsetzung: "Im festgesetzten GE-Gebiet sind gem. § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Einzelhandelsbetriebe nur mit einer Bruttogeschossfläche von höchstens 500 qm zulässig. Im Einzelfall können Ausnahmen bis zu einer Bruttogeschossfläche von 1.200 qm zugelassen werden."
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |