Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Orkotten II - 06. Änderung im Stadtteil Telgte
Gegenstand des Änderungsverfahrens ist die Neufestsetzung eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Gebiet großflächigen Einzelhandel" auf den Grundstücken Gemarkung Telgte-Stadt Flur 8 Flurstücke 561, 569, 570 und 584. Die textliche Festsetzung, dass im festgesetzten GE-Gebiet Einzelhandelsbetriebe nur mit einer Bruttogeschoßfläche von höchstens 500 qm zulässig sind und im Einzelfall Ausnahmen bis zu einer Bruttogeschoßfläche von 1.200 qm zugelassen werden können, wird aufgehoben.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |