Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Orkotten II - 07.2 Änderung im Stadtteil Telgte
Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens werden die im Bebauungsplan enthaltenen textlichen Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 4 dergestalt geändert, dass Werbeanlagen als selbständige bauliche Anlagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen und am Ort der Leistung zulässig sind. Die Höhe der Werbeanlagen darf 7,50 m, bezogen auf das Niveau der zugeordneten Erschließungsstraße, nicht überschreiten.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |