Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Orkotten I - 60. Änderung im Stadtteil Telgte
Gegenstand der 60. Änderung ist folgende Ergänzung der im Bebauungsplan „Orkotten I“ der Stadt Telgte enthaltenen gestalterischen Festsetzung gem. § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB:
„Werbeanlagen als selbständige bauliche Anlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und am Ort der Leistung zulässig. Die Höhe der Werbeanlagen darf 7,50 m, bezogen auf das Niveau der zugeordneten Erschließungsstraße, nicht überschreiten.“
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |