Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Orkotten I - 61. Änderung im Stadtteil Telgte
Mit der Änderung werden die textlichen Festsetzungen wie folgt erweitert: "Vergnügungsstätten sind gem. § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO ausgeschlossen."
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |