Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Westbevern-Dorf - 15. Änderung im Stadtteil Westbevern-Dorf
Die Änderung beinhaltet die Neufestsetzung der textlichen Festsetzung Nr. 7 hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen im Vorgartenbereich für den Geltungsbereich der 4. Änderung sowie die Neufestsetzung von Sichtfeldern, die von Sichtbehinderungen von mehr als 0,60 m, gemessen ab Oberkante Fahrbahn, freizuhalten sind.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |