Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Drostegärten - 02. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 25 (mindestens 3/5 der Außenwandflächen aller Baukörper sind in Verblendmauerwerk (Mauerziegel/Klinker) zu gestalten), um die Formulierung "Für Garagen können Ausnahmen zugelassen werden."
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |