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Plandetails

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Drostegärten - 02. Änderung im Stadtteil Telgte

Die Änderung beinhaltet die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 25 (mindestens 3/5 der Außenwandflächen aller Baukörper sind in Verblendmauerwerk (Mauerziegel/Klinker) zu gestalten), um die Formulierung "Für Garagen können Ausnahmen zugelassen werden."

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!


Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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