Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Alter Warendorfer Weg I - 03. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die Ergänzung der textlichen Festsetzung "Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen gem. § 23 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1968 (BGBL. I S. 1237) sind Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO und Garagen nicht gestattet" durch den Zusatz "Ausnahmen können zugelassen werden."
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |