Die Änderung beinhaltet die Aufhebung der einhüftigen Bauweise sowie der Dachform "Satteldach" und Neufestsetzung einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze sowie der Dachform "Walmdach" für das Grundstück Gemarkung Telgte-Stadt Flur 1 Flurstück 238 (Nachtigallengrund 2). Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Name | Telefon | |
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Frau Sylvia Brügger | (0 25 04) 13-294 | sylvia.bruegger@telgte.de |