Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Altstadt-Süd - 30. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet für einen Teil des Grundstückes Gemarkung Telgte-Stadt Flur 5 Flurstück 7 (Pumpenpatt) die Aufhebung der Festsetzung "Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit" und die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für das Grundstück Emsstraße 10. Gleichzeitig wird der nachrichtlich dargestellte Standort zur Anpflanzung eines landschaftstypischen hochstämmigen Einzelbaumes aufgehoben. Die Grenze zur Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzung wird innerhalb des Grundstückes Emsstraße 10 aufgehoben und dem in der Örtlichkeit vorhandenen Verlauf des Pumpenpatt und der vorhandenen Bebauung angepaßt und neu festgesetzt.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |