Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Altstadt-Süd - 11. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die teilweise Aufhebung der festgesetzten "Gemeinbedarfsfläche" mit der Zweckbindung "Bürgerhaus". Für diese Bereiche wird die Wohnbebauung als MK-Gebiet festgesetzt und die überbaubare Grundstücksfläche geringfügig erweitert.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |