Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Altstadt-Nord - 03. Änderung im Stadtteil Telgte
Die vereinfachte Änderung beinhaltet die Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche für das Grundstück Ritterstraße 4, die Aufhebung der Kennzeichnung "zu beseitigendes Gebäude" für die Garagenanlage an der Ritterstraße und ein auf dem hinteren Grundstück liegendes Gebäude und die Aufhebung des festgesetzten Geh- und Fahrrechts auf den Flurstücken 63 und 64.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsplan
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |