Die vereinfachte Änderung beinhaltet für das Grundstück Gemarkung Telgte-Kirchspiel Flur 45 Flurstück 159 (Münstertor 65) die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche, die Änderung der "geschlossenen Bauweise" in "offene Bauweise" und die Neufestsetzung der textlichen Festsetzung "Sollte auf dem Grundstück Wohnbebauung vorgesehen sein, so sind Maßnahmen gegen Lärm- und Schadstoffimmissionen erforderlich, die von dem Bauherrn/Grundstückseigentümer durchzuführen sind."
Das OVG Münster hat diese Änderung mit Beschluss vom 15.03.2018 für unwirksam erklärt.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
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Frau Sylvia Brügger | (0 25 04) 13-294 | sylvia.bruegger@telgte.de |