Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Altstadt-Nord - 05. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die Neufestsetzung der textlichen Festsetzung: "Gemäß § 1 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 9 BauNVO sind Vergnügungsstätten im Bebauungsplangebiet Altstadt-Nord ausgeschlossen."
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsplan
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |