Die 16. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Grundlagen für die im Bereich der Schleifstiege geplante Neubebauung unter Berücksichtigung des historischen städtebaulichen Bildes schaffen.
Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche gemäß § 9 (1) Nr. 10 BauGB.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Name | Telefon | |
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Frau Anne Reher | (02504) 13-297 | anne.reher@telgte.de |
Frau Sylvia Brügger | (0 25 04) 13-294 | sylvia.bruegger@telgte.de |