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Aktuelle Satzung

Außenbereichssatzung westlicher Außenbezirk Kiebitzpohl (Ursprungsplan) im Stadtteil Telgte

Der Zweck der Außenbereichssatzung besteht darin, bestimmte Bereiche im Außenbereich, die nicht zu einem Ortsteil oder einem durch Bebauungsplan planungsrechtlich ausgewiesenen Baugebiet entwickelt werden sollen, im Rahmen des Zulässigkeitsrechts des § 35 BauGB für bestimmte Vorhaben erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu verschaffen. Die vorhandene Situation ist durch ein gewisses Siedlungsgepräge von erteilten Einzelgenehmigungen, das aus planungsrechtlicher Sicht sinnvollerweise zu ordnen ist, gekennzeichnet.

Die im Geltungsbereich der Satzung gelegenen Grundstücke werden planerisch gesichert und die Voraussetzungen für Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der festgelegten überbaubaren Grenzen geschaffen.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!

Die Satzung wurde vom OVG NRW mit Beschluss vom 17.04.2009 für unwirksam erklärt.



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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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