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Aktuelle Satzung

Innenbereichssatzung Austrup gem. § 34 BauGB - 01. Änderung im Stadtteil Telgte

1. vereinfachte Änderung:

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Telgte ist der o.g. Satzungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Der Siedlungsbereich „August-Winkhaus-Siedlung“ stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar. Zwischen diesem Ortsteil und der zum Bebauungsplangebiet „Gewerbepark Kiebitzpohl“ gehörenden Erschließungsstraße (K 17) befindet sich der Satzungsbereich, der im Wege der Abrundung unter Berücksichtigung seiner Lage als im Zusammenhang bebauter Ortsteil aus städtebaulichen Gründen mit dem Siedlungsbereich "August-Winkhaus-Siedlung" zusammengefaßt wurde.

Da die bislang in der Satzung getroffenen Festsetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einzelner Bauvorhaben nicht ausreichen, dient der Erlass der o.g. Änderungssatzung dazu, Baurecht durch Festlegung von Mindest-festsetzungen (Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grund-stücksflächen) zu schaffen.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!


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