Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Gewerbepark Kiebitzpohl - 01. Änderung im Stadtteil Telgte
Die Änderung beinhaltet die Neufestsetzung der textlichen Festsetzung Ziffer 2 a), wonach in den im Bebauungsplan gekennzeichneten Bereichen in begründeten Fällen ausnahmsweise eine Wohnung für Betriebsinhaber, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen im Sinne von § 8 Absatz 3 Ziffer 1 und § 9 Absatz 3 Ziffer 1 BauNVO zulässig ist, wenn sie mit dem gewerblich genutzten Gebäude baulich verbunden ist.
Weiterhin beinhaltet die Änderung die Verschiebung der öffentlichen Verkehrsfläche nordwestlich des Gartenbaubetriebes in südwestliche Richtung und die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen an diesen Straßenverlauf. Im Bereich des Wendehammers wird die Baugrenze in einem Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
Übersichtsplan
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |