Aktuelle Satzung
Satzung Am Raestruper Bahnhof (Auskunftsplan) im Stadtteil Telgte
Der Siedlungsbereich Am Raestruper Bahnhof wurde aufgrund des § 4 Abs. 4 Wohnungsbauerleichterungsgesetz erlassen. Es handelt sich (nach heutigem Recht) um eine vergleichbare Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
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Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |