Die textliche Festsetzung Nr. 4 des Bebauungsplanes "Orkotten III-Gewerbegebiet" wird wie folgt geändert: "Im gesamten festgesetzten Gewerbe- und Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtbedeutsamen Sortimenten gemäß Einzelhandelserlaß vom 20.06.1996 ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind bestehende Einrichtungen, die mit Satzungsbeschluss bereits innenstadtrelevante Sortimente führen.Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!
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Frau Sylvia Brügger | (0 25 04) 13-294 | sylvia.bruegger@telgte.de |