Die Gestaltungssatzung unterstreicht die Besonderheit der Altstadt Telgte und sichert die schützenswerten Eigenarten der Telgter Baukultur. In Verbindung mit der Erhaltungssatzung verfügt die Stadt Telgte über zwei Instrumente der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und des Erscheinungsbildes von Bestands- und Neubauten der Altstadt.
Die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung 2023 greift aktuelle Herausforderungen der Städte auf, wie etwa den Schutz des Klimas und den damit verbundenen Umgang mit der Zulässigkeit neuer Energieerzeugungsformen.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben sich ebenfalls Rückschlüsse auf die Handhabung der Außengastronomie und andere Begebenheiten in der Altstadt ergeben, die nun in der Neuauflage der Gestaltungssatzung Beachtung finden.
Der Entwurf der neuen Satzung beinhaltet zwei wesentlich neue Paragrafen:
Die Stadt Telgte verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und so ergibt sich das Erfordernis der Erlaubnis zur Verwendung von Photovoltaik- und Solaranlagen auch auf den Dächern der Altstadt. In § 13 ist hierzu nun eine neue Regelung vorgenommen worden.
- Aus der Erfahrung heraus zeigte sich, dass in der bisherigen Satzung ein Paragraf zur gestalterischen Umsetzung der Außengastronomie fehlt. So wird nun in § 17 die Gestaltung der Außengastronomie, insbesondere der Möblierung, geregelt.
- Im Weiteren wird die Gestaltungssatzung neu gegliedert und in thematisch passende Abschnitte zusammengelegt. Zudem erhalten die Paragrafen eine Einteilung in Absätze, um zielgerichteter auf Einzelheiten verweisen zu können. Die einzelnen Paragrafen wurden inhaltlich geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Name | Telefon | |
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Frau Delia Röttger | 02504/13-292 | delia.roettger@telgte.de |
Frau Anne Reher | (02504) 13-297 | anne.reher@telgte.de |
Frau Sylvia Brügger | (0 25 04) 13-294 | sylvia.bruegger@telgte.de |