Plandetails

Aktuelle Satzung

Erhaltungssatzung für die Altstadt Telgte im Stadtteil Telgte

Die Satzung der Stadt Telgte zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt („Erhaltungssatzung“) vom 06.10.1988 soll parallel zur Neuaufstellung der Gestaltungssatzung überarbeitet und neugefasst werden.

Die Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung von schützenswerten Gebäuden in der Altstadt und dient wie die Gestaltungssatzung dem Schutze der historischen Altstadt Telgtes.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung wird dem der Gestaltungssatzung angepasst und bezieht somit nun u. a. auch die Bereiche Dümmert und südlich Baßfeld mit ein.


Geltungsbereich Erhaltungssatzung

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Delia Röttger 02504/13-292 delia.roettger@telgte.de
Frau Anne Reher (02504) 13-297 anne.reher@telgte.de
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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