Aktuelle Satzung
Erhaltungssatzung für die Altstadt Telgte im Stadtteil Telgte
Die Satzung der Stadt Telgte zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt („Erhaltungssatzung“) vom 06.10.1988 soll parallel zur Neuaufstellung der Gestaltungssatzung überarbeitet und neugefasst werden.
Die Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung von schützenswerten Gebäuden in der Altstadt und dient wie die Gestaltungssatzung dem Schutze der historischen Altstadt Telgtes.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung wird dem der Gestaltungssatzung angepasst und bezieht somit nun u. a. auch die Bereiche Dümmert und südlich Baßfeld mit ein.
Geltungsbereich Erhaltungssatzung
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Delia Röttger |
02504/13-292 |
delia.roettger@telgte.de |
Frau Anne Reher |
(02504) 13-297 |
anne.reher@telgte.de |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |