Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Lütke Esch II“ der Stadt Telgte, der im Jahr 2019 als Satzung beschlossen wurde, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Baugebietes Lütke Esch II in Westbevern-Dorf geschaffen. Dem vorausgegangen war eine Wohnflächenpotentialanalyse im Jahr 2015, mit der für Westbevern-Dorf und Westbevern-Vadrup der Bedarf an Wohnbauflächen nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis eines Wohnraumbedarfes aus der Entwicklung des Ortsteils selbst war seinerzeit zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung der Regionalplanung für diese Siedlungsarrondierung. Ferner waren aus einer ersten Sichtung einer sinnvollen Siedlungsentwicklung mögliche Entwicklungsflächen verortet worden, darunter der hier in Rede stehende Standort „Lütke Esch II“.
Die Bezirksregierung Münster hatte damals gemäß den Zielen des Regionalplanes festgelegt, dass die Entwicklung des Baugebietes Lütke Esch II trotz der insgesamt geringen Anzahl möglicher Wohneinheiten bedarfsgerecht in zwei Abschnitten (nördlich und südlich des Wirtschaftsweges „Im Lütken Esch“) und zeitlich versetzt zu erfolgen habe. Daher wurde zunächst der nördlich des Wirtschaftsweges gelegene Bereich entwickelt.
Im Jahr 2021 konnten die Erschließungsarbeiten für den ersten Bauabschnitt abgeschlossen werden. Ebenfalls im Jahr 2021 erfolgte die Veräußerung der städtischen Grundstücke an Bauwillige. Die Bauarbeiten sind mittlerweile bereits weit fortgeschritten.
Um nun auch den zweiten Bauabschnitt (südlich des Wirtschaftsweges „Im Lütken Esch“) planungsrechtlich zu entwickeln, hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umland des Rates der Stadt Telgte in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lütke Esch II - südliche Erweiterung“ beschlossen. Geplant ist die Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen analog des nördlich angrenzenden Baugebietes Lütke Esch II mit voraussichtlich ca.19 Baugrundstücken.
Name | Telefon | |
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