Landgemeinde Titz

zurück

Flächennutzungsplan 19

Mit der Aufstellung eines Einzelhandelskonzepts hat die Gemeinde Titz die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren dargestellt, die nun teilweise in die planungsrechtliche Umsetzung übergeführt werden sollen und so zu einer städtebaulich sinnvollen Erweiterung und Umstrukturierung des Nahversorgungsstandorts in Titz, unter Inanspruchnahme der bereits bestehenden verkehrlichen Infrastruktur, führen soll. Darüber hinaus ist die städtebauliche Integration des Nahversorgungszentrums in die bestehende Ortslage, unter Berücksichtigung der nordöstlich des Schulzentrums geplanten neuen Wohnbauflächen, als sinnvoll anzusehen und insofern anzustreben. Hierfür ist gleichwohl die Neuordnung der Sportstättenlandschaft, also der Ersatz der bestehenden zwei Sportplätze durch einen neuen, für alle Sportarten nutzbaren, Sportplatz im südöstlichen Bereich des Plangebiets erforderlich. Auf den dann freiwerdenden Flächen sowie zwischen dem Kindergarten und dem neuen Sportplatz könnte sodann ein gemischt genutztes Quartier zur Unterbringung von Wohn- und gewerblichen Nutzungen vorgesehen werden.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 21.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.05.2019 - 06.06.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 19.07.2021 - 23.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.07.2021 - 03.09.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.10.2022 - 14.11.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge