Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 41, Ortslage Rödingen

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Titz Nr. 41, Ortslage Rödingen, gelegen im Bereich des Krumme Eiche, stellen sich wie folgt dar:

Die Gemeinde Titz verfolgt das Ziel, Wohnbauland im Umfang einer Eigenentwicklung zu schaffen. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland im Zentralort Titz und den umliegenden Ortschaften ist der Bedarf zeitlich und materiell gegeben.

Der Rat der Gemeinde Titz hat Ende 2018 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 41 (Ortslage Rödingen, „Höllerfeldchen“) gefasst. Die Verwaltung hat hieraufhin Gespräche mit verschiedenen Grundstückseigentümern der im Verfahrensgebiet liegenden Grundstücke geführt und sieht das Potenzial zur bauleitplanerischen Entwicklung der Fläche.

Daher wurde Mitte des zweiten Quartals 2019 das Büro RaumPlan mit der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts sowie der Begleitung des Bauleitplanverfahrens betraut, so dass in Abstimmung mit dem Büro verschiedene Fachgutachten beauftragt worden sind, die zwischenzeitlich auch teilweise vorliegen. Das Büro RaumPlan hat anhand der beauftragten Aufgabenstellung nunmehr drei städtebauliche Konzeptionen erarbeitet. Eine entsprechende Vorstellung der drei Planvarianten erfolgte im Fachausschuss.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.11.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.11.2020 - 04.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge