Landgemeinde Titz

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Flächennutzungsplan 22

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Kindergartens durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrandes sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraum-strukturen. Ein weiteres Planungsziel ist die Schaffung von Betreuungs- und Arbeitsplätzen.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 27.08.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.01.2021 - 26.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.02.2021 - 05.03.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.07.2021 - 23.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.11.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.08.2022 - 09.09.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge