Landgemeinde Titz

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Innenbereichssatzung Titz Nr. SP 3, Ortslage Spiel

Ziel der Planung ist es, die Innenbereichssatzung zu erweitern. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung "einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechen geprägt ist". Daher ist die 2. Änderung der Innenbereichssatzung als Einbeziehungssatzung erforderlich.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.03.2021 - 16.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Offenlage